Publikationsregeln

Fassung: 23.09.2026

1. Echte, offene und autorisierte Stellen

Veröffentlicht werden dürfen ausschliesslich tatsächlich offene Stellen, für deren Ausschreibung eine Berechtigung besteht. Keine Blindinserate, keine Sammelinserate ohne konkrete Stelle und keine Personalvermittlung ohne Kennzeichnung. Wird für ein anderes Unternehmen ausgeschrieben, ist dies im Inserat als Vermittlung zu kennzeichnen.

2. Richtige Eckdaten

Stellenbezeichnung, Arbeitsort, Pensum, Anstellungsart sowie Veröffentlichungs- und Ablaufdatum müssen den Tatsachen entsprechen. Ein Arbeitsort wird nur als vollständig remote ausgewiesen, wenn dies wirklich zutrifft; sonst ist eine echte Adresse anzugeben.

3. Lohnangaben

Lohnangaben sind freiwillig. Werden sie sichtbar geschaltet, müssen sie realistisch, vollständig (Minimum, Maximum, Einheit) und auf die ausgeschriebene Stelle bezogen sein. Ohne Freigabe werden keine Lohnangaben veröffentlicht und keine an Suchdienste übermittelt.

4. Bewerbungsweg

Bewerbungen laufen ausschliesslich über eine eigene, funktionierende HTTPS-Adresse des Unternehmens, die zur ausgeschriebenen Stelle passt. Adressen mit Zugangsdaten, interne Adressen sowie Adressen Dritter ohne Berechtigung sind unzulässig. Bewerbungsunterlagen werden nicht bei der Plattform gespeichert.

5. Inhaltsgleichheit

Die sichtbare Stellenbeschreibung und die maschinenlesbaren Stellendaten stammen immer aus derselben veröffentlichten Fassung. Es werden keine abweichenden Inhalte an Suchdienste übermittelt.

6. Zulässige Inhalte

Unzulässig sind rechtswidrige, irreführende oder diskriminierende Inhalte, Werbung für andere Produkte und Dienstleistungen, versteckte Texte, Schlagwortlisten ohne Bezug zur Stelle sowie Inhalte, an denen keine Rechte bestehen.

7. Aktualität

Besetzte oder zurückgezogene Stellen sind unverzüglich zu beenden. Stellen mit Ablaufdatum werden automatisch deaktiviert, aus der öffentlichen Adressliste entfernt und die Entfernung wird an Google gemeldet.

8. Meldungen und Massnahmen

Inserate können über die öffentliche Meldefunktion gemeldet werden. Begründete Meldungen führen zur Prüfung; unzulässige Inserate werden pausiert oder entfernt und in schweren oder wiederholten Fällen kann das Konto gesperrt werden. Massnahmen sind verhältnismässig, werden begründet und bei Wegfall des Grundes aufgehoben.

9. Keine Zusage zur Sichtbarkeit

JobVisible schafft die technischen Voraussetzungen und meldet Adressen an Google. Über Aufnahme, Reihenfolge und Darstellung entscheidet Google. Eine Aufnahme, eine Platzierung oder ein Bewerbungseingang wird nicht zugesichert.